Nutzungsbedingungen

Stand: 8. September 2026. Individuelle Vereinbarungen mit Geschäftskunden gehen diesen Bedingungen vor.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Softwareplattform Clustoria (app.clustoria.com) zwischen Clustoria, Einzelunternehmen Kilian Frischauf (nachfolgend „Anbieter"), und seinen Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde"). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §1 UGB, nicht an Verbraucher.

2. Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software zur Verwaltung von Kundenfeedback bereit: Anbindung des vereinbarten Feedback-Postfachs im vereinbarten Umfang, entweder über ein Opt-in-Etikett im Postfach des Kunden oder als dediziertes Postfach; je nach Vereinbarung zusätzlich die Anbindung weiterer Feedbackquellen, insbesondere des Google-Unternehmensprofils des Kunden, sowie die Erfassung von Rückmeldungen aus anderen Kanälen (etwa Instagram-Direktnachricht, Telefon, vor Ort) durch Beschäftigte des Kunden. Hinzu kommen die automatische Maskierung personenbezogener Daten, KI-gestützte Einordnung der eingelesenen Vorgänge und KI-gestützte Antwortentwürfe sowie eine Oberfläche zur menschlichen Prüfung, Freigabe und Beantwortung. An das Sprachmodell geht der Feedbacktext ausschließlich maskiert, dazu die vom Kunden selbst gepflegten Textbausteine und Filialangaben; diese Angaben des Kunden werden nicht maskiert. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.

Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an, schuldet jedoch keinen bestimmten Verfügbarkeitsgrad, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, insbesondere in einer Leistungsbeschreibung mit Service-Level.

3. Zugänge und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verbindet sein Feedback-Postfach und die weiteren vereinbarten Quellen selbst über den dafür vorgesehenen Anmeldevorgang. Verbindet er sein Google-Unternehmensprofil, erteilt er dabei die Berechtigung, die Google für den Zugriff auf Rezensionen anbietet; sie erlaubt technisch mehr, als der Anbieter tatsächlich nutzt. Welche Berechtigungen der Anbieter anfordert und wofür er sie verwendet, führt die Anlage „Unterauftragsverarbeiter und Tools" auf. Der Kunde kann eine Verbindung in den Einstellungen der Anwendung selbst trennen, solange sein Zugang aktiv ist; ist der Zugang auf Nur-Lesen gestellt, etwa bei Zahlungsverzug nach Ziffer 5 oder während einer laufenden Beendigung, ist das Trennen in der Anwendung gesperrt. Unabhängig davon kann der Kunde die erteilte Berechtigung in seinem eigenen Konto beim Anbieter der jeweiligen Quelle entziehen, bei Google unter myaccount.google.com/permissions. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Anbindung der jeweiligen Quelle und zur Verarbeitung der darin enthaltenen Nachrichten und Rezensionen berechtigt ist.

Benutzerkonten sind persönlich, Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP mit Wiederherstellungscodes) setzt der Anbieter je Mandant auf erforderlich, optional oder aus. Vom Anbieter angelegte Mandanten starten auf erforderlich; bei einer Selbst-Registrierung startet ein neuer Mandant auf optional, dort wird die Administration beim ersten Login einmalig zur Einrichtung aufgefordert, kann dies aber ablehnen, und eingeladene Benutzer werden nicht gefragt. Wo sie eingerichtet ist, darf sie nicht umgangen werden.

4. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten aus den verbundenen Quellen als Auftragsverarbeiter des Kunden. Die Einzelheiten regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung, für Gmail-Daten einschließlich der Google API Services User Data Policy samt Limited-Use-Anforderungen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß §456 UGB zu verlangen.

6. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Bei Vertragsende trennt der Anbieter verbundene Postfächer und Quellen und löscht die gespeicherten Zugangsdaten aus seinem Tresor; aus den Datensicherungen fallen sie mit deren Aufbewahrungsfrist von derzeit sieben Tagen. Die Berechtigung bei Google beziehungsweise Microsoft selbst wird dadurch nicht widerrufen; sie entzieht der Kunde zusätzlich in seinem eigenen Konto, bei Google unter myaccount.google.com/permissions. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die personenbezogenen Daten des Kunden oder gibt sie zurück, nach Wahl des Kunden; die Löschung wird schriftlich bestätigt. Einzelheiten, Formate, Fristen und die Restbestände, die dabei bewusst bestehen bleiben, regeln der Auftragsverarbeitungsvertrag und dessen Anlagen „Exit und Kontinuität" sowie „Löschkonzept und Datenexport".

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich und geben sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter. Zulässig bleibt die Weitergabe an Mitarbeitende und Berater, die sie für die Zusammenarbeit benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie an die Unterauftragsverarbeiter, derer sich der Anbieter zur Erbringung der Leistung bedient; sie sind in der Anlage „Unterauftragsverarbeiter und Tools" zum Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei informiert die andere, soweit zulässig, vorab. Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Bedingungen bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden. Haben die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen, geht diese vor; im Übrigen besteht die Pflicht auch nach Vertragsende fort.

8. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach mit der vom Kunden für die jeweilige Leistung bezahlten Vergütung begrenzt. KI-gestützte Entwürfe sind Vorschläge; die inhaltliche Verantwortung für freigegebene Antworten liegt beim Kunden.

9. Rechte an der Software

Die Rechte an der Plattform und ihren Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter, soweit nicht Dritten Rechte an eingesetzten Fremdkomponenten zustehen; die Plattform setzt Open-Source-Komponenten ein, die die Anlage „Unterauftragsverarbeiter und Tools" auflistet. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für eigene betriebliche Zwecke.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.